Allgemeine Beförderungsbedingungen (AGB)
1. Fahrausweise
1.1. Fahrausweise aller Art sind bei Fahrtantritt an Bord zu lösen. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er einen gültigen Fahrausweis erhält und dass dieser vom Schiffspersonal entwertet wird.
1.2. Gruppen erhalten einen Gruppenfahrschein.
1.3. Fahrausweise sind bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen.
1.4 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt.
1.5. Wer bei einer Nachprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, muss mit einer Anzeige rechnen und den vollen Fahrpreis zzgl. einer Nachlösegebühr von 10,00 € entrichten.
2. Fahrpreise
2.1. Die Fahrpreise sind dem jeweils gültigen Fahrplan zu entnehmen und in bar zu entrichten.
2.2. Kinder bis zum vollendeten 4.Lebensjahr werden nur in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos befördert. Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis. 2.3. Gruppen ab 30 Personen und Schulklassen in Begleitung eines Erziehers bzw. einer Aufsichtsperson erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Ermäßigung.
2.4. Ermäßigung werden nur einmal gegeben. Personen mit mehreren Möglichkeiten erhalten jeweils die für sie günstigste Ermäßigung.
2.5. Bei Rückfahrkarten ist eine einmalige Fahrtunterbrechung im Rahmen des Fahrplans (sofern dieser dies zulässt) möglich, jedoch ohne Weiter- oder Rückfahrtgarantie.
2.6. Abweichungen von den vorgeschriebenen Fahrpreisen bei Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder Veröffentlichung.
3. Fahrgelderstattung
3.1. Eine Rücknahme unbenutzter Fahrausweise kann nur dann erfolgen, wenn die vorgesehene Fahrt durch totalen Fahrtausfall nicht angetreten werden kann. Ein entsprechender Rücknahmeantrag hat noch am gleichen Tage zu erfolgen.
3.2. Besteht unsererseits jedoch die Möglichkeit auf ein anderes Schiff oder Beförderungsmittel auszuweichen, ist die Rücknahme ausgeschlossen. Der Fahrgast nimmt dann eine Zeit Verzögerung in Kauf (siehe Absatz 1- Haftung).
3.3. Übersprungene Strecken geIten als abgefahren.
4. Anmeldung/Buchung
Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung/Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze.
5. Rücktritt/Stornogebühren
5.1. Bestellte Leistungen können bis 6 Wochen vor dem gebuchten Reisetag kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornogebühren für alle bestellten Leistungen an und zwar
ab 6 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 20%
ab 4 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 40%
ab 2 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 60%
ab 1 Woche vor dem gebuchten Reisetag 80%
am Reisetag oder bei Nichterscheinen ohne Absage 100% 5.2. Es bleibt Ihnen gestattet nachzuweisen, dass uns ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5.3. Um Gebühren durch Stornierungen mangels Beteiligung nicht stattfindender von Reiseveranstaltern ausgeschriebener Tagesfahrten zu vermeiden, empfehlen wir im Vorwege mit uns eine Sonderregelung zu treffen.
5.4. Stornierungen sind uns schriftlich oder per Fax mitzuteilen.
6. Verkehrsordnung
6.1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und des Schiffes so zu verhalten, wie es der Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Schiffes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
6.2. Das Schiffspersonal nimmt unser Hausrecht wahr, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
6.3. Dem Fahrgast stehen keinerlei Ansprüche auf die Belegung bestimmter Platze oder Räumlichkeiten zu. Das Schiffspersonal ist befugt, Platze oder Räumlichkeiten anzuweisen. Für Gruppen zugewiesene Platze oder. Räumlichkeiten dürfen nicht eingenommen werden.
6.4. Hunde werden kostenlos befördert. Sie dürfen nicht nass sein.
.(gebadet haben.)
Sie sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten. Sie dürfen nicht auf Tische und Sitzplätze sitzen oder liegen. Keine Ausnahme bei sogenannten Schoßhunden.
6.5. Fahrräder werden nicht befördert. Rollstühle und Kinderwagen nur soweit, wie es der Platz erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Gänge noch Ausstiege versperrt werden. Handgepäck darf Tische, Sitzplätze und Gänge nicht blockieren. Für größere Gepäckstücke besteht kein Beförderungsanspruch.
6.6. Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Erziehern bzw. den Begleitpersonen.
6.7. Fahrgästen ist insbesondere untersagt: an Bord zu laufen oder zu springen, auf den Sitzen zu knien oder zu stehen, Fenster, Türen oder Absperrungen eigenmächtig zu öffnen, Abfälle oder sonstige Gegenstände über Bord zu werfen, wahrend des An- oder Ablege Manövers von Bord oder an Bord zu springen sowie Tonwiedergabegeräte und Tonrundfunkempfänger an Bord zu benutzen.
6.8. Angetrunkene können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.9. Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die betrieblichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen oder gefährden, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ansprüche zustehen. Jeder angerichtete Schaden oder entwendete Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Verunreinigungen werden nach Arbeitsaufwand berechnet, jedoch mindestens mit 10,00 €.
6.9.1 Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist auf unseren Fahrgastschiffen nicht erlaubt.
7. Fundsachen
An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
8. Haftung
8.1 Als Beförderungsunternehmen sind wir berechtigt, jederzeit (aus welchen Gründen auch immer) von unserem Fahrplan abzuweichen, ohne dass dem Reisenden daraus Ansprüche jedweder Art zustehen.
8.2. Darüber hinaus haften wir demzufolge auch dann nicht, wenn die Fahrtzeiten nicht eingehalten oder einzelne Stationen nicht bedient werden, eine vorgesehene Fahrt (gleich welcher Art) ganz oder teilweise ausfällt bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff oder Verkehrsmittel nicht eingehalten wird.
8.3. Eine Haftung bei Schäden durch überhängendes Geäst oder bei Brückendurchfahrten ist unsererseits ausgeschlossen.
8.4. Für Schaden der Fahrgäste haftet das Unternehmen und ihr Personal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang der Haftung wird für Personenschaden je Schadensereignis auf max. 5.000.000,- € Gesamtleistung, bei Einzelfällen auf max. 500.000,- € für die einzelne Person, für Sachschaden je Schadensereignis auf max. 25.000,- € Gesamtleistung aber immer höchstens auf das 2-fache der Gesamtleistung pro Versicherungsjahr begrenzt, sofern sich nicht aus sonstigen Bestimmungen eine geringere Haftung ergibt. 8.5. Vermögensschaden sind auf 50.000,- € begrenzt.
8.6. Gegenstände aus Absatz 6.4. und 6.5. bleiben an Bord unter der alleinigen Verantwortung des Reisenden. Für Geld und Wertsachen ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.7. Alle Ansprüche gegen das Unternehmen und Ihr Personal erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort dem Schiffspersonal angezeigt wird.
8.8. Mit der Fahrscheinlösung erkennt der Fahrgast unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an. Für Gruppen gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen bereits ab Anmeldung/Buchung gleich welcher Art.
Änderungen und Zusätze unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen bleiben vorbehalten. Es gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lübeck.
Stand: März 2022
Wakenitz-Schifffahrt Quandt OHG
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