Allgemeine Geschäfts­bedinungen

Allgemeine Beförderungs­bedingungen (ABB)

Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG – für den Linien- und Ausflugsverkehr
Wakenitzufer 1c · 23564 Lübeck · info@wakenitzfahrt.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Raimund und Melanie Quandt · Stellvertretend: Paul R. Quandt · HRA 5567 · Amtsgericht Lübeck
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) gelten für die Beförderung von Personen und Sachen im Linien- und Ausflugsverkehr der Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG (nachfolgend „Reederei“). Sie gelten nicht für exklusive Charter- und Veranstaltungsfahrten, für die gesonderte AGB und Verträge bestehen.

1.2 Mit dem Erwerb eines Fahrausweises oder der Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung erkennt der Fahrgast diese ABB an.

§ 2 Fahrausweise

2.1 Fahrausweise sind vor Fahrtantritt zu erwerben oder beim Betreten des Schiffes an Bord zu lösen, sofern für die jeweilige Fahrt kein Online-Ticket oder eine andere gültige Fahrtberechtigung vorliegt. Jeder Fahrgast ist dafür verantwortlich, während der gesamten Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises, Online-Tickets, Gutscheins, Gruppenfahrscheins oder einer sonstigen gültigen Fahrtberechtigung zu sein. Fahrausweise und Online-Tickets sind auf Verlangen dem Schiffspersonal vorzuzeigen.

2.2 Online-Tickets sind elektronische Fahrausweise und gelten nur für die gebuchte Fahrt, den gebuchten Termin, die gebuchte Personenzahl und die ausgewählte Leistung. Der Fahrgast ist dafür verantwortlich, das Online-Ticket bei Fahrtantritt in lesbarer Form vorzeigen zu können. Dies kann digital auf einem mobilen Endgerät oder ausgedruckt erfolgen.

2.3 Der Fahrgast ist dafür verantwortlich, das Online-Ticket bei Fahrtantritt lesbar vorzuzeigen. Kann ein Online-Ticket wegen leerem Akku, fehlender Internetverbindung, defektem Gerät, unleserlichem Ausdruck oder aus sonstigen Gründen nicht überprüft werden, kann die Beförderung verweigert oder der reguläre Fahrpreis erhoben werden. Eine spätere Klärung bleibt möglich, wenn der Fahrgast den Erwerb des Tickets nachweist.

2.4 Wer ohne gültigen Fahrausweis, ohne gültiges Online-Ticket oder ohne sonstige Fahrtberechtigung an Bord angetroffen wird, hat den regulären Fahrpreis sowie ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Bei vorsätzlichem Erschleichen der Beförderung oder bei unbefugtem Aufenthalt an Bord behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor. Auf die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

2.5 Saisonkarten: Saisonkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie berechtigen ausschließlich die auf der Saisonkarte benannte Person zur Nutzung der Linienfahrten innerhalb der gebuchten Saison und im Rahmen der jeweils veröffentlichten Fahrzeiten. Auf Verlangen ist die Saisonkarte zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument oder einem geeigneten Nachweis vorzulegen.

Saisonkarten gelten nicht für Sonderveranstaltungen, Charterfahrten, geschlossene Gesellschaften, musikalische Sonderfahrten, kulinarische Sonderangebote oder sonstige gesondert ausgewiesene Veranstaltungen. Eine Saisonkarte begründet keinen Anspruch auf Rabatte, Sonderpreise oder bevorzugte Platzvergabe.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Saisonkarte ist die Reederei unverzüglich zu informieren. Auf Antrag kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € ausgestellt werden. Die bisherige Saisonkarte wird gesperrt oder eingezogen. Die Ersatzkarte gilt nur bis zum Ablauf der ursprünglich gebuchten Saison.

Bei missbräuchlicher Nutzung, Weitergabe an Dritte, Manipulation oder sonstiger vertragswidriger Verwendung kann die Saisonkarte gesperrt oder eingezogen werden. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, soweit der Einzug oder die Sperrung durch den Karteninhaber zu vertreten ist.

§ 3 Fahrpreise und Ermäßigungen

3.1 Die Fahrpreise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Fahrplan, der Preisliste, dem Online-Buchungssystem, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung. Zahlungen können je nach Buchungsweg bar an Bord, per Rechnung, über Online-Zahlungsdienstleister, über Regiondo, über Stripe oder über autorisierte Vermittler erfolgen. Maßgeblich ist der beim Vertragsschluss angegebene Preis.

3.2 Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos befördert, sofern keine gesonderte Leistung gebucht wird. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis. Auf Verlangen ist ein geeigneter Altersnachweis vorzulegen.

3.3 Gruppen ab 20 zahlenden Personen sowie Schulklassen in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson können bei geschlossener Buchung und Zahlung eine Gruppenermäßigung erhalten. Die Ermäßigung gilt nur, wenn sie vor Fahrtantritt vereinbart oder im jeweils gültigen Fahrplan ausgewiesen ist.

3.4 Mehrere Ermäßigungen, Gutscheine, Rabattmarken oder Aktionspreise sind nicht miteinander kombinierbar. Bestehen mehrere Ermäßigungsgründe, wird grundsätzlich die für den Fahrgast günstigste anwendbare Ermäßigung berücksichtigt.

3.5 Gutscheine und Wertgutscheine: Geschenkgutscheine und Wertgutscheine können für die jeweils angebotenen Leistungen der Reederei eingelöst werden. Die Einlösung ist abhängig von Fahrplan, Saison, Verfügbarkeit und vorheriger Reservierung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gutscheine begründen keinen Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Fahrt, sofern diese bereits ausgebucht ist oder aus betrieblichen, technischen, witterungsbedingten oder behördlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann.

§ 4 Online-Tickets, Vermittler und Zahlungsdienstleister

4.1 Online-Tickets können über die Internetseite der Reederei, über von ihr eingesetzte Buchungsplattformen, insbesondere Regiondo, sowie über autorisierte Vermittler und Vertriebspartner, insbesondere Lübeck und Travemünde Marketing GmbH, erworben werden. Der Vertrag über die Durchführung der Fahrt kommt je nach Buchungsweg unmittelbar mit der Reederei oder über den jeweiligen Vermittler nach Maßgabe der Buchungsbestätigung zustande.

4.2 Für die Durchführung der Fahrt, das Verhalten an Bord, Sicherheitsanweisungen, Fahrplanänderungen, Fahrtabbruch, Ersatzbeförderung und Erstattung gelten diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Reederei.

4.3 Bei Online-Buchungen kann die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, über Regiondo oder über autorisierte Vermittler erfolgen. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen und Datenschutzinformationen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, Buchungssystems oder Vermittlers gelten. Die Reederei erhält regelmäßig keine vollständigen Kreditkarten- oder Zahlungsdaten, sondern lediglich die für Buchung, Zahlungszuordnung und Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen.

4.4 Wird ein Ticket über einen Vermittler oder Vertriebspartner erworben, können für den Buchungsvorgang, die Zahlung, die Ausstellung des Tickets und die Kommunikation ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Vermittlers gelten. Für die tatsächliche Durchführung der Fahrt an Bord gelten jedoch die Beförderungs- und Sicherheitsbedingungen der Reederei.

§ 5 Kein Widerrufsrecht für Einzeltickets

Bei Online-Tickets für Fahrten, Veranstaltungen, Sonderfahrten oder sonstige Freizeitdienstleistungen mit festem Termin oder festem Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchung ist nach Bestätigung verbindlich. Stornierungen, Umbuchungen oder Erstattungen richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, der jeweiligen Buchungsbestätigung oder ausdrücklich vereinbarten Sonderregelungen.

Dies gilt gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB für alle Tickets, die zu einem spezifischen Termin oder für einen spezifischen Zeitraum zur Beförderung berechtigen, unabhängig davon, ob sie online, telefonisch oder über einen Vermittler erworben wurden.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

6.1 Einzeltickets

Für Einzeltickets für bestimmte Fahrten besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Erworbene Einzeltickets werden grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, die Fahrt fällt aus einem von der Reederei zu vertretenden Grund aus (§ 7 dieser ABB).

Saisonkarten, Gutscheine, Freikarten, Rabattmarken und Aktionskarten sind nach Erwerb grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei vollständigem Ausfall einer konkret gebuchten und bestätigten Leistung, bleiben unberührt.

6.2 Gruppenreservierungen (ab 10 Personen)

Bei schriftlich bestätigten Gruppenreservierungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Zeitpunkt der Stornierung vor der Fahrt Stornierungsentgelt
Mehr als 14 Tage Kostenfrei
7 bis 14 Tage 30 % des Gruppenpreises
2 bis 6 Tage 60 % des Gruppenpreises
Weniger als 2 Tage / Nichterscheinen 90 % des Gruppenpreises

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Reederei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).

6.3 Krankheit und persönliche Verhinderung

Ein der Risikosphäre des Reisenden zuzurechnender Grund liegt grundsätzlich vor, wenn der Reisende zur Teilnahme an der Reise nicht in der Lage ist, weil seine Gesundheit ihm dies nicht erlaubt. Krankheit oder persönliche Verhinderung berechtigen daher nicht zur kostenfreien Stornierung. Entsprechendes gilt für andere, der Risikosphäre des Reisenden zuzurechnende Gründe.

6.4 Schlechtes Wetter

Witterungsbedingungen, die die Fahrt unattraktiv, aber nicht unmöglich oder sicherheitsgefährdend machen, berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Muss die Reederei eine Fahrt aus Sicherheitsgründen absagen, gilt § 7 dieser ABB.

6.5 Form der Stornierung

Stornierungen müssen in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Telefonische Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie von der Reederei in Textform bestätigt werden.

§ 7 Fahrplan, Fahrtausfall und Verspätungen

7.1 Beginn, Ende und Umfang der Saison sowie die jeweiligen Fahrzeiten werden von der Reederei festgelegt und veröffentlicht. Die Saison oder einzelne Fahrten können aus betrieblichen, technischen, witterungsbedingten, wasserstandsbedingten, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen eingeschränkt, unterbrochen, verkürzt oder beendet werden. Dies gilt insbesondere bei Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser, Eis, starker Verkrautung, Sperrungen, behördlichen Anordnungen oder unzureichender Fahrgastbeteiligung.

7.2 Wird eine gebuchte Fahrt vollständig abgesagt und kann sie nicht angetreten werden, erhält der Fahrgast den für diese Fahrt gezahlten Fahrpreis zurück, sofern kein Ersatztermin, keine Umbuchung oder keine andere einvernehmliche Lösung gewählt wird. Der Erstattungswunsch ist möglichst zeitnah geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.3 Kommt es während einer Fahrt aus technischen, witterungsbedingten, wasserstandsbedingten, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu einer Unterbrechung, Verkürzung oder einem Abbruch der Fahrt, kann die Reederei je nach Lage des Einzelfalls eine der folgenden Lösungen anbieten: a) Fortsetzung der Fahrt mit einem Ersatzschiff, wobei eine angemessene Wartezeit entstehen kann; b) Rückbeförderung zur Ablegestelle oder zu einem geeigneten Zielort durch ein von der Reederei organisiertes und bezahltes Ersatzbeförderungsmittel; c) anteilige Erstattung für den nicht mehr erbrachten Fahrtabschnitt.

7.4 Muss der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Sturmwarnungen, Sicherheitslagen, außergewöhnlicher Naturereignisse, Pandemien oder vergleichbarer Ereignisse ganz oder teilweise eingestellt werden, ist die Reederei berechtigt, Fahrten abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen oder abzubrechen. In diesen Fällen bemüht sich die Reederei um eine angemessene Lösung, insbesondere Ersatztermin, Umbuchung, Gutschein oder Erstattung für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

7.5 Fahrgäste sind für ihre rechtzeitige Anreise zum Anleger selbst verantwortlich. Verspätungen durch Verkehr, Parkplatzsuche, öffentliche Verkehrsmittel oder sonstige Umstände im Bereich des Fahrgastes begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Nachbeförderung. Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen.

§ 8 Buchung und Reservierung

8.1 Anmeldungen, Buchungen und Reservierungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über die Internetseite der Reederei, über Regiondo, über autorisierte Vermittler oder über sonstige von der Reederei eingesetzte Buchungswege erfolgen. Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn sie von der Reederei, über ihr Online-Buchungssystem oder über einen autorisierten Vermittler bestätigt wurde. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze, Tische, Decksbereiche oder Räumlichkeiten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

8.2 Inhaber von Saisonkarten, Gutscheinen, Freikarten, Online-Tickets oder Reservierungen sind verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über Fahrzeiten, Saisonzeiten, mögliche Fahrplanänderungen und die Durchführung der jeweiligen Fahrt zu informieren. Dies gilt insbesondere in der Vor- und Nachsaison, bei unsicherer Wetterlage, bei Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, starker Verkrautung oder sonstigen betrieblichen Einschränkungen.

8.3 Saisonkarten, Gutscheine, Freikarten und Rabattberechtigungen ersetzen keine Reservierung. Bei hoher Auslastung, ausgebuchtem Schiff oder begrenzter Kapazität kann die Beförderung ohne vorherige Reservierung abgelehnt werden. Dies gilt auch dann, wenn grundsätzlich eine gültige Fahrtberechtigung besteht.

§ 9 Verhalten an Bord und Beförderungsausschluss

9.1 Fahrgäste haben sich beim Aufenthalt an den Anlegern, auf den Betriebsanlagen und an Bord so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung, Schiffsbetrieb, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste gewährleistet bleiben.

9.2 Fahrgästen ist insbesondere untersagt: an Bord zu laufen, zu springen, zu klettern oder auf Sitzen zu stehen; Fenster, Türen, Absperrungen oder technische Einrichtungen eigenmächtig zu öffnen oder zu bedienen; Gegenstände, Abfälle oder Flüssigkeiten über Bord zu werfen; während des An- oder Ablegens aufzustehen, umherzugehen, ein- oder auszusteigen, bevor das Schiff sicher festgemacht und der Vorgang durch die Besatzung freigegeben wurde; Rettungsmittel, Aufzüge, Geländer, Türen oder Sicherheitseinrichtungen zweckwidrig zu benutzen; Audiogeräte mit Lautsprechern so zu verwenden, dass andere Fahrgäste gestört werden.

9.3 Fahrgäste, die alkoholisiert, unter Einfluss berauschender Mittel, aggressiv, beleidigend, diskriminierend, gewalttätig oder in sonstiger Weise störend auftreten, können von der Beförderung ausgeschlossen oder von Bord verwiesen werden, soweit dies zur Sicherheit, Ordnung oder Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste erforderlich ist. Gleiches gilt bei Missachtung von Anweisungen der Besatzung oder bei Gefährdung von Personen, Schiff, Anlagen, Natur oder Sachen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

9.4 Hunde können nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und der Sicherheit an Bord mitgenommen werden. Sie sind während der gesamten Fahrt kurz angeleint zu halten und ständig zu beaufsichtigen. Hunde dürfen nicht auf Tischen, Stühlen, Bänken oder sonstigen Sitzflächen sitzen oder liegen. Das Schiffspersonal kann die Mitnahme oder den Aufenthalt eines Hundes einschränken oder ablehnen, wenn hiervon Störungen, Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen anderer Fahrgäste ausgehen.

9.5 Die Aufsicht über Kinder und Jugendliche obliegt den Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, Gruppenleitungen oder sonstigen Begleitpersonen. Kinder dürfen keine gesperrten Bereiche betreten, nicht an Rettungsmitteln, Türen, Fenstern, Geländern, Aufzügen oder technischen Einrichtungen spielen und sich nicht unbeaufsichtigt in gefährlichen Bereichen aufhalten. Bei Gruppen von Kindern ist beim Einstieg eine verantwortliche Aufsichtsperson zu benennen.

9.6 Das Füttern von Tieren, das Pflücken oder Beschädigen von Pflanzen, das Betreten gesperrter Uferbereiche, das Hineinwerfen von Gegenständen in die Wakenitz sowie jede Beeinträchtigung von Natur, Uferzonen, Schutzbereichen und Tierwelt ist untersagt. Verstöße können zum Ausschluss von der Fahrt und gegebenenfalls zu weiteren rechtlichen Schritten führen.

9.7 Für Schäden, Verunreinigungen oder den Verlust von Gegenständen, die durch einen Fahrgast, dessen Kinder, Gäste, Tiere oder mitgebrachte Gegenstände verursacht werden, haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften. Besondere Reinigungsarbeiten können nach Aufwand berechnet werden, mindestens jedoch mit 25,00 €, sofern die Verunreinigung vom Fahrgast zu vertreten ist.

§ 10 Fahrradmitnahme

10.1 Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur auf bestimmten Schiffen, nur nach vorheriger Anfrage oder Reservierung und nur in begrenzter Anzahl möglich. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.

10.2 Der Einstieg auf das Schiff kann über Stufen, Gangways oder enge Zugänge erfolgen. Fahrräder müssen vom Fahrgast eigenständig und sicher getragen oder geführt werden. Das Schiffspersonal ist nicht verpflichtet, Fahrräder zu tragen. Der Fahrgast haftet für Schäden, die durch sein Fahrrad verursacht werden.

10.3 Die Mitnahme von E-Bikes, Pedelecs, elektrisch unterstützten Fahrrädern, E-Scootern und sonstigen Fahrzeugen mit Lithium-Ionen-Akkus kann aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Akkus nicht entnommen werden können, äußerlich beschädigt sind, eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden kann oder die sichere Unterbringung an Bord nicht gewährleistet ist. Die Entscheidung trifft die Schiffsführung im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit.

§ 11 Haftung der Reederei

11.1 Die Reederei haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen bleibt unbeschränkt bestehen.

11.2 Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Reederei bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gesetzliche zwingende Haftungstatbestände sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

11.3 Die Wakenitz ist ein Naturraum mit Brücken, Uferbewuchs, wechselnden Wasserständen und natürlichen Einwirkungen. Fahrgäste haben insbesondere bei Brückendurchfahrten, tiefhängendem Geäst, engen Stellen, nassen Decks und beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht walten zu lassen und die Hinweise der Besatzung zu beachten. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

11.4 Mitgebrachte Gegenstände, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren, Wertsachen und persönliche Gegenstände verbleiben in der Verantwortung des Fahrgastes. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet die Reederei nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Geld, Schmuck, elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände sind vom Fahrgast besonders zu sichern.

§ 12 Datenschutz

Die Reederei verarbeitet personenbezogene Daten der Fahrgäste ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bei Online-Buchungen können ergänzend die Datenschutzinformationen der jeweiligen Buchungsplattform oder des Zahlungsdienstleisters gelten. Die Datenschutzinformation der Reederei gemäß Art. 13 DSGVO ist auf der Webseite der Reederei abrufbar und wird auf Anfrage ausgehändigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Lübeck. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch die Reederei in Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG · Wakenitzufer 1c · 23564 Lübeck · Tel.: 0451/793885 · info@wakenitzfahrt.de · Stand: Juni 2026


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Charter- und Veranstaltungsfahrten

Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG
Wakenitzufer 1c · 23564 Lübeck · info@wakenitzfahrt.de
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Charter-AGB) gelten für alle Verträge über exklusive Charter-, Sonder- und Veranstaltungsfahrten der Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG (nachfolgend „Reederei“), bei denen ein Charterkunde das gesamte Schiff mit Besatzung für einen individuellen Zweck bucht. Dies umfasst insbesondere Firmenveranstaltungen, Hochzeitsfahrten, Geburtstagsfahrten, Vereinsfahrten und sonstige geschlossene Gesellschaften.

1.2 Diese Charter-AGB gelten nicht für den Erwerb von Einzeltickets oder Gruppenreservierungen im Linienverkehr, für die die gesonderten Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Reederei maßgeblich sind.

1.3 Durch den Zeitchartervertrag wird der Zeitvercharterer verpflichtet, dem Zeitcharterer zu dessen Verwendung ein bestimmtes Schiff mit Besatzung auf Zeit zu überlassen und mit diesem Schiff Güter oder Personen zu befördern oder andere vereinbarte Leistungen zu erbringen. Es handelt sich nicht um einen Pauschalreisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die Vorschriften des Pauschalreiserechts finden keine Anwendung.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Charterkunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Reederei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung

2.1 Anmeldungen, Buchungen und Reservierungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über die Internetseite der Reederei oder über autorisierte Vermittler erfolgen. Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn sie von der Reederei, über ihr Online-Buchungssystem oder über einen autorisierten Vermittler bestätigt wurde. Für den Fall des Abschlusses eines Chartervertrages in schriftlicher Form kommt dieser erst zustande, wenn der Charterkunde ein von der Reederei unterzeichnetes Vertragsexemplar vorliegen hat.

2.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Reederei.

2.3 Die Reederei ist berechtigt, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Der Charterkunde ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Fehler, insbesondere bei Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Tarif oder Abfahrtsort, sind der Reederei unverzüglich mitzuteilen. Änderungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich.

§ 3 Leistungen der Reederei

3.1 Die Reederei stellt das im Chartervertrag bezeichnete Schiff mit seemannsmäßig ausgebildeter Besatzung und in einem sicheren, betriebsbereiten Zustand zur Verfügung.

3.2 Der Kapitän oder die verantwortliche Schiffsführung ist für die Sicherheit von Schiff, Besatzung und Fahrgästen verantwortlich. Den Anweisungen der Schiffsführung und der Besatzung ist Folge zu leisten. Der Charterkunde hat kein Weisungsrecht gegenüber der Besatzung in nautischen Angelegenheiten.

3.3 Die geplante Route ergibt sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung. Die endgültige Entscheidung über Fahrtroute, Geschwindigkeit, Zwischenhalte, Anlegen, Ablegen, Fahrtabbruch, Fahrtverkürzung oder Änderung der Route trifft die Schiffsführung unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wetter, Wasserstand, Verkehrslage, behördlichen Vorgaben, Naturschutz, Fahrwasser und Schiffsbetrieb. Ein Anspruch auf eine bestimmte Route besteht nicht, wenn diese aus Sicherheits-, Wetter-, Wasserstands-, Natur-, Betriebs- oder behördlichen Gründen nicht oder nicht vollständig gefahren werden kann.

3.4 Die Reederei ist berechtigt, statt des ursprünglich vorgesehenen Schiffes ein anderes geeignetes Schiff einzusetzen, soweit dies aus betrieblichen, technischen, organisatorischen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff besteht nicht.

3.5 Zusatzleistungen (Catering, Musik, Dekoration etc.) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Chartervertrag vereinbart wurden.

§ 4 Pflichten des Charterkunden

4.1 Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach dem eingesetzten Schiff, der behördlich zugelassenen Personenzahl, Sicherheitsvorgaben und dem vereinbarten Veranstaltungskonzept. Die zulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden. Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Tage vor Fahrtbeginn mitzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Der Charterkunde ist dafür verantwortlich, auf seine Gäste einzuwirken, damit die Sicherheit und Ordnung an Bord gewahrt bleibt. Stark alkoholisierte, aggressive, beleidigende, diskriminierende, gewalttätige oder erheblich störende Personen können von der Beförderung ausgeschlossen oder von Bord verwiesen werden. Den Anweisungen der Besatzung ist Folge zu leisten.

4.3 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist bei Charter-, Gruppen-, Sonder- und Veranstaltungsfahrten nur mit vorheriger Zustimmung der Reederei gestattet. Ohne Zustimmung können mitgebrachte Speisen und Getränke zurückgewiesen werden.

4.4 Die vereinbarte Charterzeit umfasst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Zeit vom geplanten Beginn der Fahrt bis zum geplanten Ende der Fahrt. Verzögerungen, die durch den Charterkunden, dessen Gäste, Dienstleister, verspätetes Eintreffen, verspäteten Einstieg, Programmverzögerungen oder organisatorische Gründe auf Kundenseite entstehen, verlängern die vereinbarte Charterzeit nicht automatisch.

4.5 Eine Verlängerung der Fahrt, Liegezeit oder Veranstaltungsdauer ist nur möglich, wenn Schiffsbetrieb, Besatzungszeiten, Fahrplan, Anschlussbuchungen, Wetter, Wasserstand, behördliche Vorgaben und Sicherheitslage dies zulassen. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung der Reederei und können gesondert berechnet werden.

4.6 Der Charterkunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste, Dienstleister, Musiker, Künstler, Fotografen, Caterer oder sonstige von ihm veranlasste Personen rechtzeitig am vereinbarten Anleger erscheinen. Verspätungen einzelner Gäste oder Dienstleister begründen keinen Anspruch auf Verschiebung der Abfahrtszeit, Verlängerung der Fahrt oder Erstattung.

4.7 Erscheinen weniger Personen als angemeldet oder vereinbart, berührt dies den vereinbarten Preis grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich eine personenabhängige Abrechnung vereinbart wurde. Maßgeblich bleibt die vereinbarte Buchung, da Schiff, Besatzung, Zeitfenster und vorbereitete Leistungen für den Charterkunden bereitgehalten werden.

4.8 Der Charterkunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die er oder seine Gäste schuldhaft am Schiff, an der Ausrüstung oder an Dritten verursachen.

§ 5 Stornierung durch den Charterkunden

5.1 Grundsatz und Form

Der Charterkunde kann den Chartervertrag jederzeit vor Fahrtantritt schriftlich (per E-Mail oder Brief) stornieren. Die Stornierung wird mit Zugang der Erklärung bei der Reederei wirksam. Telefonische Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie von der Reederei in Textform bestätigt werden.

5.2 Stornierungsentgelt

Zeitpunkt der Stornierung vor dem Fahrttermin Stornierungsentgelt
Mehr als 60 Tage 20 % des Charterpreises
30 bis 60 Tage 40 % des Charterpreises
14 bis 29 Tage 60 % des Charterpreises
7 bis 13 Tage 75 % des Charterpreises
Weniger als 7 Tage / Nichterscheinen 90 % des Charterpreises

5.3 Nachweisrecht des Charterkunden

Dem Charterkunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Reederei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

5.4 Anrechnung bei Wiedervermietung

Gelingt es der Reederei, das Schiff für den stornierten Termin anderweitig zu verchartern, wird der erzielte Nettoerlös auf das Stornierungsentgelt angerechnet. Die Reederei ist jedoch nicht verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Wiedervermietung zu unternehmen.

5.5 Krankheit und persönliche Verhinderung

Umstände, die in die Risikosphäre einer Vertragspartei fallen, sind grundsätzlich keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände. Krankheit oder persönliche Verhinderung berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Dasselbe gilt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Infektion einer Teilnahme entgegensteht oder Bedingungen (wie z.B. eine geplante Hochzeit, Jubiläum, Geburtstag) nicht wie geplant eintreten oder gefeiert werden können.

5.6 Schlechtes Wetter

Witterungsbedingungen (z.B. Regen, Wind, Bewölkung, Kälte), die die Fahrt zwar unattraktiv, aber nicht unmöglich oder sicherheitsgefährdend machen, berechtigen den Charterkunden nicht zur kostenfreien Stornierung. Muss die Reederei eine Fahrt aus Sicherheitsgründen absagen, gilt § 6 dieser Charter-AGB.

5.7 Störung der Geschäftsgrundlage

Für den Charterkunden kann grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn der geplante Törn aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen nicht in der geplanten Form stattfinden kann. Nur wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, kann nach § 313 Abs. 3 BGB der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.

5.8 Kein Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht für diesen Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin handelt.

5.9 Umbuchung als Alternative

Die Reederei bietet dem Charterkunden an, den Termin einmalig kostenfrei umzubuchen, sofern:

  • die Umbuchung mindestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Fahrttermin schriftlich beantragt wird,
  • ein Ersatztermin in der laufenden oder der folgenden Saison verfügbar ist und
  • der Charterpreis unverändert bleibt.

Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.

5.10 Versicherungshinweis

Die Reederei empfiehlt dem Charterkunden ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- oder Eventversicherung, um das finanzielle Risiko einer Stornierung abzusichern.

5.11 Stornierung bei Hochzeitsfahrten / Gesamtschuldnerschaft

Sind beide Partner als Vertragspartner aufgeführt oder nehmen beide das Angebot an, haften sie gesamtschuldnerisch für die vereinbarten Leistungen. Persönliche Änderungen im Verhältnis der Vertragspartner, insbesondere Trennung, interne Unstimmigkeiten oder Änderungen der privaten Planung, berühren den geschlossenen Vertrag grundsätzlich nicht.

§ 6 Stornierung durch die Reederei / Fahrtausfall

6.1 Muss die Reederei eine Charterfahrt aus einem von ihr zu vertretenden Grund absagen (z.B. schuldhafter Ausfall des Schiffes), wird der bereits gezahlte Charterpreis vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterkunden richten sich nach § 9 dieser Charter-AGB.

6.2 Kann eine Charterfahrt aufgrund höherer Gewalt, Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser, Eis, starker Verkrautung, technischer Störung, behördlicher Anordnung, Sperrung, Sicherheitslage oder sonstiger Umstände, die eine sichere Durchführung beeinträchtigen, nicht wie geplant durchgeführt werden, kann die Reederei die Fahrt absagen, verlegen, verkürzen, unterbrechen oder mit einem Ersatzschiff durchführen.

6.3 Soweit möglich, wird ein Ersatztermin, ein Ersatzschiff, eine angepasste Route oder eine andere angemessene Lösung angeboten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Die Entscheidung, ob eine Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden kann, trifft ausschließlich der Kapitän nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung ist für den Charterkunden bindend.

6.5 Die Reederei wird den Charterkunden so früh wie möglich über eine notwendige Absage informieren.

§ 7 Fahrtunterbrechung und -abbruch

7.1 Die Reederei kann eine Charterfahrt oder Veranstaltung abbrechen oder einschränken, wenn die Fortsetzung aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Vorgaben, wegen Wetter, wegen technischer Störung, wegen erheblicher Störung der Ordnung, wegen Gefahr für Personen, Schiff, Natur oder Dritte nicht vertretbar ist. Ansprüche des Charterkunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und danach, aus welchem Grund der Abbruch erfolgt ist und wer ihn zu vertreten hat.

7.2 Bei einem von der Reederei nicht zu vertretenden Fahrtabbruch besteht ein anteiliger Erstattungsanspruch des Charterkunden für die nicht erbrachte Fahrzeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 8 Sicherheit an Bord, Verhalten und besondere Regelungen

8.1 Fahrgäste haben sich beim Aufenthalt an den Anlegern, auf den Betriebsanlagen und an Bord so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung, Schiffsbetrieb, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste gewährleistet bleiben.

8.2 Fahrgästen ist insbesondere untersagt: an Bord zu laufen, zu springen, zu klettern oder auf Sitzen zu stehen; Fenster, Türen, Absperrungen oder technische Einrichtungen eigenmächtig zu öffnen oder zu bedienen; Gegenstände, Abfälle oder Flüssigkeiten über Bord zu werfen; während des An- oder Ablegens aufzustehen, umherzugehen, ein- oder auszusteigen, bevor das Schiff sicher festgemacht und der Vorgang durch die Besatzung freigegeben wurde; Rettungsmittel, Aufzüge, Geländer, Türen oder Sicherheitseinrichtungen zweckwidrig zu benutzen.

8.3 Das Mitführen von Waffen, Munition, explosionsgefährlichen, feuergefährlichen, ätzenden, giftigen oder sonst gefährlichen Gegenständen ist an Bord untersagt. Bei Verstößen kann die Beförderung verweigert, der Fahrgast von Bord verwiesen und die zuständige Behörde informiert werden.

8.4 Externe Dienstleister: Externe Dienstleister, insbesondere Caterer, Musiker, Künstler, Fotografen, Floristen, Dekorateure, Techniker oder sonstige Dritte, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Reederei an Bord tätig werden. Aufbau, Abbau, Anlieferung und Platzierung von Gegenständen sind rechtzeitig mit der Reederei abzustimmen.

8.5 Dekoration: Dekorationen sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Konfetti, Reis, Glitter, Kunstblumenstreu, offenes Feuer, Kerzen, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, schädigende Klebemittel, Nägel, Schrauben oder sonstige beschädigende Befestigungen sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.6 Musik und GEMA: Musik, Live-Musik, DJ, Tonanlagen und sonstige musikalische Darbietungen sind vorab mit der Reederei abzustimmen. Soweit für eine Veranstaltung GEMA-Gebühren oder sonstige urheberrechtliche Gebühren anfallen, trägt diese grundsätzlich der Charterkunde. Die Reederei kann die GEMA-Anmeldung nach vorheriger Absprache für den Charterkunden übernehmen; die entstehenden Gebühren werden zusätzlich berechnet.

8.7 Foto- und Videoaufnahmen: Der Charterkunde ist dafür verantwortlich, seine Gäste über von ihm veranlasste Foto- und Videoaufnahmen zu informieren. Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken durch die Reederei erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

8.8 Naturschutz: Das Füttern von Tieren, das Pflücken oder Beschädigen von Pflanzen, das Betreten gesperrter Uferbereiche sowie jede Beeinträchtigung von Natur, Uferzonen, Schutzbereichen und Tierwelt ist untersagt.

§ 9 Haftung der Reederei

9.1 Die Reederei haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen bleibt unbeschränkt.

9.2 Für sonstige Sach- und Vermögensschäden haftet die Reederei bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 Mitgebrachte Gegenstände, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren, Wertsachen und persönliche Gegenstände verbleiben in der Verantwortung des Fahrgastes. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet die Reederei nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

9.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.5 Vermittler, Buchungsstellen, Vertriebspartner und Online-Plattformen sind nicht berechtigt, über die bestätigte Buchung hinausgehende Zusicherungen, Änderungen oder Nebenabreden im Namen der Reederei zu treffen, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurden.

§ 10 Datenschutz

Die Reederei verarbeitet personenbezogene Daten des Charterkunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Näheres ergibt sich aus der Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO, abrufbar auf der Webseite der Reederei.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Lübeck. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch die Reederei in Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

11.5 Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt.

Wakenitz Schifffahrt Quandt oHG · Wakenitzufer 1c · 23564 Lübeck · Tel.: 0451/793885 · info@wakenitzfahrt.de · Stand: Juni 2026